Leistungen

Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht begleite ich Sie in allen Fragen rund um Wohnen, Vermieten und Eigentum. Mein Tätigkeitsspektrum umfasst die außergerichtliche Beratung ebenso wie die gerichtliche Vertretung – von der ersten Einschätzung bis zur Räumungsverhandlung.

Ich berate sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter, einzelne Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften. Damit Sie schnell einschätzen können, ob mein Tätigkeitsfeld zu Ihrem Anliegen passt, finden Sie nachfolgend einen Überblick.


Mietrecht

Mietvertrag & Vertragsprüfung

Bevor ein Mietverhältnis beginnt, sollten beide Seiten wissen, was sie unterschreiben. Ich prüfe Mietverträge auf unwirksame Klauseln (Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklauseln, Staffel- und Indexmiete), erstelle individuell zugeschnittene Verträge für Vermieter und beantworte Fragen zu Sonderkonstellationen wie Untermiete, Gewerberaum oder befristeten Verträgen.

Mietminderung & Mängel

Schimmel, defekte Heizung, anhaltender Lärm – wenn die Mietsache mangelhaft ist, haben Mieter Anspruch auf Beseitigung und Minderung. Auf Vermieterseite gilt es, unberechtigte Minderungen abzuwehren und die Mängelbeseitigung rechtssicher zu organisieren. Ich helfe bei der Anzeige, bei der Berechnung der Minderungsquote und – falls nötig – bei der gerichtlichen Durchsetzung.

Kündigung & Räumung

Ob ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs, außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder Vertragsverletzung – das Mietrecht stellt strenge formale Anforderungen. Ich prüfe Kündigungen auf Wirksamkeit, formuliere rechtssichere Kündigungserklärungen und vertrete Sie im Räumungsverfahren – einschließlich Räumungsschutzantrag (§ 721 ZPO) bei sozialer Härte.

Nebenkostenabrechnung

Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sind häufiger Streitpunkt. Über 50 % der Abrechnungen enthalten Fehler – von nicht umlagefähigen Posten über falsche Verteilerschlüssel bis hin zu Formfehlern. Ich prüfe Ihre Abrechnung Position für Position, erkenne Nachforderungslücken auf Vermieterseite und setze berechtigte Erstattungsansprüche für Mieter durch.

Mieterhöhung & Mietpreisbremse

Mieterhöhungen müssen formell korrekt sein und sich an Mietspiegel, Vergleichsmieten oder gesetzlichen Kappungsgrenzen orientieren. Ich prüfe Erhöhungsverlangen, berate zu Modernisierungsumlagen und unterstütze Mieter bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mietpreisbremse (§ 556d BGB).


Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Beschlussanfechtung

Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind innerhalb eines Monats anfechtbar (§ 45 WEG). Ich prüfe, ob Verfahrensfehler vorliegen (Ladung, Beschlussfähigkeit, Mehrheiten) oder der Beschluss inhaltlich gegen Gesetz, Gemeinschaftsordnung oder Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt – und reiche fristwahrend Anfechtungsklage ein.

Hausgeld & Sondereigentum

Streit um Hausgeldforderungen, Sonderumlagen, die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum oder die Auslegung von Sondernutzungsrechten gehört zum Tagesgeschäft im WEG-Recht. Ich vertrete sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft (jetzt klagebefugt als rechtsfähiger Verband) als auch einzelne Eigentümer.

Bauliche Veränderungen

Seit der WEG-Reform 2020 sind bauliche Veränderungen einfacher zu beschließen, aber rechtlich komplexer geworden. Ich berate bei Themen wie Aufzugseinbau, Balkonverglasung, Wallbox für E-Autos, Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach und prüfe Kostentragungsregelungen nach § 21 WEG.

Verwalterhaftung & -bestellung

Der Verwalter ist zentrale Figur jeder WEG. Ich begleite Bestellung und Abberufung, prüfe Verwalterverträge, gehe Pflichtverletzungen bei Abrechnung, Versammlungsleitung oder Beschlussumsetzung nach und mache Schadensersatzansprüche gegen Verwalter geltend.


Erstberatung

Sie sind sich unsicher, ob ein Anwalt überhaupt erforderlich ist? In der anwaltlichen Erstberatung ordne ich Ihre Situation rechtlich ein, schätze die Erfolgsaussichten realistisch ein und zeige Ihnen die nächsten Schritte – einschließlich der voraussichtlichen Kosten. Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG) und kann telefonisch, per Video oder vor Ort erfolgen.

Bei laufender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gern die Deckungsanfrage. Für nicht versicherte Mandate vereinbare ich auf Wunsch transparente Pauschal- oder Honorarvereinbarungen.

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