Ihre Anwältin
Kathrin Otto.
Seit vielen Jahren begleite ich Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften durch ihre rechtlichen Herausforderungen. Mein Anspruch: klare Beratung, konsequente Vertretung und eine Sprache, die auch ohne Jura-Studium verständlich ist.
Werdegang
Fokus auf das, was zählt.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat habe ich meine Anwaltslaufbahn gezielt auf Rechtsgebiete fokussiert, die im Alltag der meisten Menschen eine wesentliche Rolle spielen.
- Studium der Rechtswissenschaften
- Erstes Juristisches Staatsexamen
- Referendariat
- Zweites Juristisches Staatsexamen
- Zulassung als Rechtsanwältin
- Fachanwältin Miet- und WEG-Recht
- Fachanwältin Familienrecht
- Fortbildungen gemäß § 15 FAO
- Mitglied RAK Saarland
- Standorte SB & Frankfurt a. M.
Als Partnerin der überregional tätigen Sozietät Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten von den Standorten Saarbrücken und Frankfurt am Main aus – persönlich, telefonisch oder per Video.
Seit vielen Jahren begleite ich Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften durch ihre rechtlichen Herausforderungen. Mein Anspruch: klare Beratung, konsequente Vertretung und eine Sprache, die auch ohne Jura-Studium verständlich ist.
Mein Werdegang
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich mein Referendariat am Oberlandesgericht Saarbrücken. Anschließend war ich rund zehn Jahre in einer wirtschaftsorientierten Saarbrücker Kanzlei tätig und spezialisierte mich früh auf das Immobilienrecht – Wohnraum- und Gewerbemietrecht, Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht.
Über mehrere Jahre habe ich zudem einen Mieterverein als Beraterin und Vorstandsmitglied begleitet; heute berate ich daneben einen Vermieterverein. Beide Seiten des Mietverhältnisses sind mir daher aus der Praxis vertraut.
2017 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes den Titel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Für mich berühren das Wohnen und das Eigentum – wie auch das Familienrecht – häufig existenzielle Fragen und verlangen neben juristischer Präzision ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen.
Seit 2019 bin ich Partnerin der überregional tätigen Sozietät Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB.
Qualifikationen
- Studium der Rechtswissenschaften
- Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen
- Zulassung als Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
- Regelmäßige Fortbildungen gemäß § 15 FAO
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Mein Verständnis von guter Beratung
Streitigkeiten rund um Wohnung und Eigentum sind selten reine Rechtsfragen. Sie betreffen Geld, Sicherheit, Nachbarschaft – und oft das Zuhause selbst. Genau deshalb halte ich es für entscheidend, nicht nur den Paragrafen, sondern auch den Menschen im Blick zu behalten.
Was Sie von mir erwarten dürfen:
- Verständliche Beratung – ich erkläre Ihnen Ihre rechtliche Lage in klarer Sprache, ohne juristisches Fachchinesisch
- Realistische Einschätzung – Erfolgsaussichten und Risiken werden offen benannt, nicht beschönigt
- Wirtschaftliches Denken – die Kosten-Nutzen-Relation eines Streits gehört von Anfang an auf den Tisch
- Konsequente Durchsetzung – wenn ein Verfahren nötig wird, vertrete ich Ihre Interessen mit der gebotenen Entschlossenheit
- Zügige Kommunikation – kurze Antwortzeiten und feste Ansprechpartnerin gehören zum Standard
Schwerpunkte im Miet- und WEG-Recht
Ich berate und vertrete sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite sowie Wohnungseigentumsverwaltungen und einzelne Eigentümer. Häufige Themen aus der Praxis sind unter anderem:
- Mietminderung, Mängelanzeigen, Schönheitsreparaturen
- Kündigung – Eigenbedarf, Zahlungsverzug, ordentliche und außerordentliche Kündigungen
- Räumungsklagen und Räumungsschutz
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen prüfen, abwehren oder durchsetzen
- Mieterhöhung und Mietpreisbremse
- Beschlussanfechtungen in Eigentümerversammlungen
- Streit um Hausgeld, Sondernutzungsrechte und bauliche Veränderungen
- Verwalterhaftung und Verwalterbestellung
Eine ausführliche Übersicht meiner Leistungen finden Sie auf der Seite Leistungen. Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, freue ich mich über Ihre Nachricht über das Kontaktformular.
Veröffentlichungen
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Autorin wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Die intensive Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung und Literatur fließt unmittelbar in meine Beratung ein und ermöglicht vorausschauende Lösungen im Interesse meiner Mandantschaft.
Autorin im Verlag C.H. Beck
Mitautorin zweier Standardwerke im Verlag C.H. Beck:
- Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 6. Auflage 2025
- Münchener Prozessformularbuch, Band 1: Mietrecht, 7. Auflage 2025


→ Zum Autorenprofil im Verlag C.H. Beck
Coverabbildungen: © Verlag C.H. Beck
Aufsätze und Anmerkungen (Auswahl)
- Die Eigenbedarfskündigung in ständiger Rechtsprechung – ein Überblick (Bagusche/Otto), IMR 2024, 177
- Das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die Auswirkungen auf das Mietrecht, IMR 2023, 477
- Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, jurisPR-MietR 13/2024 Anm. 4
- Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen, jurisPR-MietR 11/2024 Anm. 3
- Auslegung der Teilungserklärung nach dem WEMoG, jurisPR-MietR 8/2024 Anm. 5
- Voraussetzungen einer Protokollberichtigung, jurisPR-MietR 5/2024 Anm. 5
- Zweitbeschluss während der Schulferien, jurisPR-MietR 2/2024 Anm. 5
Was Sie von mir erwarten dürfen.
Verständliche Beratung
Ich erkläre Ihnen Ihre rechtliche Lage in klarer Sprache, ohne juristisches Fachchinesisch.
Realistische Einschätzung
Erfolgsaussichten und Risiken werden offen benannt – nicht beschönigt.
Wirtschaftliches Denken
Die Kosten-Nutzen-Relation eines Streits gehört von Anfang an auf den Tisch.
Zügige Kommunikation
Kurze Antwortzeiten und eine feste Ansprechpartnerin gehören zum Standard.
Schwerpunkte
Miet- und WEG-Recht aus der Praxis.
Ich berate und vertrete sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite sowie Wohnungseigentumsverwaltungen und einzelne Eigentümer.
- Mietminderung und Mängelanzeigen
- Schönheitsreparaturen
- Kündigung – Eigenbedarf und Zahlungsverzug
- Räumungsklagen und Räumungsschutz
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhung und Mietpreisbremse
- Beschlussanfechtungen in Eigentümerversammlungen
- Streit um Hausgeld und Sondernutzungsrechte
- Bauliche Veränderungen (WEG-Reform 2020)
- Verwalterhaftung und Verwalterbestellung
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihr Anliegen.
Ich melde mich zeitnah zurück – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Gerne auch per Video-Termin.