Eigenbedarfskündigung 2026 – Was Vermieter beweisen müssen, was Mieter wissen sollten
Begründungserfordernis, Härtefallklausel und vorgetäuschter Eigenbedarf – die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung.
Weiterlesen →Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Kathrin Otto berät und vertritt Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer in allen Fragen des Miet- und WEG-Rechts – kompetent, klar und mit persönlichem Engagement.
Schwerpunkte
Mietverträge, Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Wohnungsmängel – ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter.
Mehr erfahren →Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtung, Hausgeldstreitigkeiten, bauliche Maßnahmen – ich begleite Eigentümer und Verwalter sicher durch das Wohnungseigentumsrecht.
Mehr erfahren →Wenn außergerichtliche Einigung scheitert, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Amts- und Landgericht.
Mehr erfahren →In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln gemeinsam die beste Strategie – transparent und verständlich.
Termin anfragen →
Über mich
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern.
Mein Ziel ist eine klare, ehrliche Beratung: Sie sollen genau verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben und was realistische Aussichten sind – damit wir gemeinsam die richtige Entscheidung treffen.
Aktuelles
Begründungserfordernis, Härtefallklausel und vorgetäuschter Eigenbedarf – die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung.
Weiterlesen →Ablauf, Räumungsfrist nach § 721 ZPO, Vollstreckungsschutz und die Berliner Räumung – was beide Seiten beachten müssen.
Weiterlesen →Vergleichsmiete, Staffel, Index oder Modernisierung – jede Erhöhungsform hat eigene Voraussetzungen, Fristen und Grenzen.
Weiterlesen →Kontakt
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Zum Kontaktformular