04 — Leistungsbereich
Wohnungseigentumsrecht
Hausgeldstreitigkeiten, Beschlussanfechtungen, Verwalterprobleme, bauliche Maßnahmen – ich begleite Eigentümer und Verwalter sicher durch das Wohnungseigentumsgesetz. Seit der WEG-Reform 2020 hat sich vieles geändert: Ich halte Sie auf dem aktuellen Stand.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung können aus zwei Gründen angreifbar sein: wegen Verfahrensfehlern (fehlerhafte Ladung, fehlende Beschlussfähigkeit, falsche Mehrheitsverhältnisse) oder wegen inhaltlicher Mängel (Verstoß gegen Gesetz, Gemeinschaftsordnung oder Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung).
Was ich für Sie tue
Ich prüfe den angefochtenen Beschluss auf Schwachstellen und reiche – wenn erfolgversprechend – fristwahrend Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Monatsfrist läuft ab Beschlussfassung: Handeln Sie schnell.
Streit um Hausgeldforderungen, Sonderumlagen, die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum oder die Auslegung von Sondernutzungsrechten gehört zum Tagesgeschäft im WEG-Recht.
Seit der WEG-Reform 2020
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst für die gerichtliche Durchsetzung gemeinschaftsbezogener Ansprüche zuständig. Ich vertrete sowohl die WEG als auch einzelne Eigentümer – je nachdem, auf welcher Seite Ihre Interessen liegen.
Praxishinweis
Bei Zahlungsrückständen reicht die Palette der Maßnahmen von der Mahnung über das Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung; in schwerwiegenden Fällen kommt als Ultima Ratio auch die Entziehung des Wohnungseigentums mit anschließender Versteigerung in Betracht.
Seit der WEG-Reform 2020 sind bauliche Veränderungen einfacher zu beschließen, aber die Kostentragungsregelungen sind komplexer geworden. Wer hat was zu zahlen? Wer profitiert – und wer nicht?
Häufige Themen aus der Praxis
Aufzugseinbau, Balkonverglasung, Wallbox für Elektrofahrzeuge (§ 20 Abs. 2 WEG – Anspruch einzelner Eigentümer), Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach – diese Themen landen zunehmend vor Gericht, weil Mehrheitsverhältnisse und Kostenverteilung falsch eingeschätzt werden.
Ich berate Sie vor der Beschlussfassung, damit bauliche Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden – und nach einer strittigen Beschlussfassung, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen oder einen Beschluss anfechten möchten.
Der Verwalter ist die zentrale Figur jeder WEG – und haftet für Pflichtverletzungen persönlich. Typische Pflichtverletzungen sind: fehlerhafte Abrechnungen, mangelhafte Versammlungsleitung, verzögerte Beschlussumsetzung, fehlendes Rücklagenniveau.
Bestellung und Abberufung
Ich prüfe Verwalterverträge auf einseitig benachteiligende Klauseln, begleite die ordentliche und außerordentliche Abberufung und helfe der Gemeinschaft, einen neuen Verwalter rechtssicher zu bestellen.
Schadensersatz gegen Verwalter
Wenn der Verwalter durch Pflichtverletzungen Schaden verursacht hat, mache ich Schadensersatzansprüche geltend – gegen den Verwalter persönlich oder gegen dessen Berufshaftpflichtversicherung.
Ablauf
Wie wir zusammenarbeiten.
Transparent, effizient, ohne Überraschungen.
Erstgespräch
Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich ordne die Rechtslage ein und zeige Ihnen Ihre Optionen – realistisch und ohne Beschönigung.
Ersteinschätzung kostenlosStrategie & Mandat
Gemeinsam legen wir das Ziel fest: außergerichtliche Einigung, Beschlussanfechtung oder gerichtliche Durchsetzung. Kosten und Ablauf werden vorab besprochen.
Innerhalb 1–2 WerktageUmsetzung
Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr, Fristverwaltung und – wenn nötig – die gerichtliche Vertretung. Sie werden auf dem Laufenden gehalten.
LaufendKostenlose Ersteinschätzung
WEG-Problem? Sprechen Sie mich an.
Egal ob Beschlussanfechtung, Hausgeldstreit oder Verwalterprobleme – ich schätze Ihre Lage in einem kurzen Gespräch ein.