Ihre Anwältin

Kathrin Otto

Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Kathrin Otto, Rechtsanwältin

Seit vielen Jahren begleite ich Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften durch ihre rechtlichen Herausforderungen. Mein Anspruch: klare Beratung, konsequente Vertretung und eine Sprache, die auch ohne Jura-Studium verständlich ist.

Mein Werdegang

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat habe ich meine Anwaltslaufbahn gezielt auf zwei Rechtsgebiete fokussiert, die im Alltag der meisten Menschen eine wesentliche Rolle spielen: das Wohnen und die Familie. Beide Bereiche betreffen häufig existenzielle Fragen – und beide verlangen neben juristischer Präzision auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen.

Als Partnerin der überregional tätigen Sozietät Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten von den Standorten Saarbrücken und Frankfurt am Main aus – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video.

Qualifikationen

  • Studium der Rechtswissenschaften
  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen
  • Zulassung als Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Regelmäßige Fortbildungen gemäß § 15 FAO
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

Mein Verständnis von guter Beratung

Streitigkeiten rund um Wohnung und Eigentum sind selten reine Rechtsfragen. Sie betreffen Geld, Sicherheit, Nachbarschaft – und oft das Zuhause selbst. Genau deshalb halte ich es für entscheidend, nicht nur den Paragrafen, sondern auch den Menschen im Blick zu behalten.

Was Sie von mir erwarten dürfen:

  • Verständliche Beratung – ich erkläre Ihnen Ihre rechtliche Lage in klarer Sprache, ohne juristisches Fachchinesisch
  • Realistische Einschätzung – Erfolgsaussichten und Risiken werden offen benannt, nicht beschönigt
  • Wirtschaftliches Denken – die Kosten-Nutzen-Relation eines Streits gehört von Anfang an auf den Tisch
  • Konsequente Durchsetzung – wenn ein Verfahren nötig wird, vertrete ich Ihre Interessen mit der gebotenen Entschlossenheit
  • Zügige Kommunikation – kurze Antwortzeiten und feste Ansprechpartnerin gehören zum Standard

Schwerpunkte im Miet- und WEG-Recht

Ich berate und vertrete sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite sowie Wohnungseigentumsverwaltungen und einzelne Eigentümer. Häufige Themen aus der Praxis sind unter anderem:

  • Mietminderung, Mängelanzeigen, Schönheitsreparaturen
  • Kündigung – Eigenbedarf, Zahlungsverzug, ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Räumungsklagen und Räumungsschutz
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen prüfen, abwehren oder durchsetzen
  • Mieterhöhung und Mietpreisbremse
  • Beschlussanfechtungen in Eigentümerversammlungen
  • Streit um Hausgeld, Sondernutzungsrechte und bauliche Veränderungen
  • Verwalterhaftung und Verwalterbestellung

Eine ausführliche Übersicht meiner Leistungen finden Sie auf der Seite Leistungen. Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, freue ich mich über Ihre Nachricht über das Kontaktformular.

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