Bahnhofstraße 38 · 66111 Saarbrücken · Mo, Di, Do: 9–12 u. 14–16:30 Uhr · Mi, Fr: 9–12 Uhr

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick.

Die häufigsten Fragen aus der Mandantschaft – kompakt beantwortet. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, melden Sie sich gern direkt.

Allgemein Mietrecht WEG-Recht Ablauf & Kosten
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Allgemeine Fragen

  • Die erste telefonische Einschätzung ist kostenlos – kein Risiko, kein verstecktes Honorar. Für ein ausführlicheres Erstgespräch (Telefon, Video oder Kanzlei) gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), gedeckelt nach § 34 RVG. Ich teile Ihnen die Kosten vorab transparent mit.

  • Ja – ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter und Wohnungseigentümer. Selbstverständlich nie beide Seiten im selben Streit. Je nach Mandat verteidige ich konsequent Ihre Position, ohne Interessenkonflikte.

  • Ja. Neben dem Hauptstandort Saarbrücken bin ich regelmäßig am Standort Frankfurt am Main tätig. Beratungen führe ich auch telefonisch und per Video durch – damit sind Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet herzlich willkommen.

  • Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Mietvertrag, Schriftverkehr, Kündigung oder Beschlussprotokolle. Je vollständiger die Unterlagen, desto konkreter kann ich Ihre Situation einschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand – kein Problem, wir starten trotzdem.

  • Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter – Kündigung, Miethöhe, Schönheitsreparaturen. Das WEG-Recht (Wohnungseigentumsgesetz) betrifft Wohnungseigentümergemeinschaften: Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Hausgeld und Verwalterpflichten. Viele Fälle berühren beide Bereiche – genau das ist mein Schwerpunkt.

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Mietrecht

  • Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter oder nahe Familienangehörige die Wohnung tatsächlich selbst benötigen – und dies nachvollziehbar begründet ist. Die Kündigung muss formell korrekt sein und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Ich prüfe die Kündigung auf Schwachstellen und – falls ein Sozialwiderspruch möglich ist – auf Härtegründe (§ 574 BGB).

  • Ja – ein defekter Mangel berechtigt zur Mietminderung (§ 536 BGB), sofern Sie den Mangel ordnungsgemäß angezeigt haben. Wichtig: Die Mietminderung darf nicht willkürlich erfolgen. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung des Wohnwerts. Ich helfe Ihnen, die Minderungsquote zu berechnen und die Anzeige rechtssicher zu formulieren.

  • Nicht automatisch. Schönheitsreparaturen obliegen grundsätzlich dem Vermieter. Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält, werden sie auf den Mieter übertragen. Viele Klauseln – etwa starre Fristen oder ein renoviert übergebener Zustand – sind nach der BGH-Rechtsprechung unwirksam. Ich prüfe Ihren Vertrag kostenlos im Erstgespräch.

  • Sie haben das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen (§ 259 BGB). Über 50 % aller Abrechnungen enthalten Fehler – nicht umlagefähige Posten, falsche Verteilerschlüssel oder fehlende Erläuterungen. Ich prüfe Ihre Abrechnung und setze berechtigte Erstattungsansprüche durch. Widerspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung erhoben werden.

  • Die Mietpreisbremse gilt in angespannten Wohnungsmärkten, die die jeweiligen Landesregierungen per Verordnung ausweisen. In Hessen (Frankfurt) gilt sie, in Saarbrücken ist die Rechtslage gesondert zu prüfen. Ich berate Sie standortbezogen und helfe Ihnen, eine zu hohe Anfangsmiete rügen und ggf. zurückfordern zu lassen.

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WEG-Recht

  • Ja – innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung (§ 45 WEG). Gründe können Verfahrensfehler (fehlerhafte Ladung, Beschlussfähigkeit, falsche Mehrheit) oder inhaltliche Mängel (Verstoß gegen Gesetz oder Gemeinschaftsordnung) sein. Die Frist ist absolut – handeln Sie sofort, wenn Sie Zweifel an einem Beschluss haben.

  • Ja. Seit der WEG-Reform 2020 haben Sie nach § 20 Abs. 2 WEG einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen der Einbau einer Ladestation auf eigene Kosten gestattet wird. Die Gemeinschaft kann den Einbau nicht verweigern, aber dessen Ausgestaltung mitbestimmen. Wenn die Gemeinschaft blockiert, helfe ich Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.

  • Der Verwalter ist gegenüber der WEG rechenschaftspflichtig und haftet bei Pflichtverletzungen persönlich. Ich prüfe die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne auf Fehler, gehe Pflichtverletzungen nach und mache Schadensersatzansprüche geltend – auch gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung des Verwalters.

  • Hausgeld-Rückstände können die WEG (seit 2020 als rechtsfähiger Verband) im Mahnverfahren oder durch Klage durchsetzen. In hartnäckigen Fällen ist die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums möglich (§ 18 WEG). Ich begleite die Gemeinschaft durch das gesamte Verfahren.

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Ablauf & Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Ich lege die voraussichtlichen Kosten vorab offen. Bei laufender Rechtsschutzversicherung übernehme ich gern die Deckungsanfrage. Für nicht versicherte Mandate sind transparente Pauschal- oder Honorarvereinbarungen möglich.

  • Zunächst schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per Video oder vor Ort. Ich höre zu, ordne die Rechtslage ein und schätze Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein. Dann zeige ich Ihnen die möglichen Schritte und deren voraussichtliche Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mich mandatieren möchten – ohne Druck.

  • Das hängt vom Umfang Ihrer Versicherung ab – viele Policen decken Miet- und WEG-Streitigkeiten ab. Ich übernehme gern die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Wichtig: Melden Sie das Mandat sofort an, bevor Kosten entstehen.

  • In den meisten Verfahren vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang für die Partei selbst – ich vertrete Sie vollumfänglich. Ob eine persönliche Anhörung erforderlich wird, hängt vom Einzelfall ab. Ich bereite Sie darauf vor und begleite Sie, falls es nötig wird.

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Jeder Fall ist anders. Schildern Sie mir Ihre Situation – ich gebe Ihnen eine klare, individuelle Einschätzung.

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