Bahnhofstraße 38 · 66111 Saarbrücken · Mo, Di, Do: 9–12 u. 14–16:30 Uhr · Mi, Fr: 9–12 Uhr

02 — Leistungsbereich

Wohnraummietrecht

Mietvertrag, Kündigung, Mängel, Mieterhöhung – im Wohnraummietrecht treffen wirtschaftliche Interessen und das eigene Zuhause direkt aufeinander. Ich berate und vertrete Vermieter wie Mieter: beim Gestalten und Prüfen von Verträgen, beim Durchsetzen berechtigter Forderungen und beim Abwehren unberechtigter.

Wohnraummietrecht
§ Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Vermieter- und Mieterseite
Vertretung vor Amts- und Landgericht
§ Vertragsgestaltung und Prozessführung
01

Mietvertrag & Vertrags­prüfung

Anfragen

Viele mietrechtliche Auseinandersetzungen haben ihren Ursprung nicht erst während des laufenden Mietverhältnisses, sondern bereits im Mietvertrag selbst. Unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen, unklare Regelungen zu Betriebskosten oder fehlerhaft vereinbarte Staffel- und Indexmieten führen häufig zu späteren Streitigkeiten. Ein rechtssicher und ausgewogen gestalteter Mietvertrag kann daher dazu beitragen, langwierige und kostenintensive Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Was ich für Sie tue

Ich gestalte Mietverträge für Vermieter rechtssicher und prüfe bestehende Verträge auf unwirksame Klauseln – für Vermieter vor der Vermietung, für Mieter vor der Unterschrift oder im laufenden Mietverhältnis, wenn es auf eine Klausel ankommt.

02

Kündigung & Räumung

Anfragen

Ob Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung – die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist streng geregelt, und Formfehler machen sie angreifbar. Wenn der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht, führt der Weg über die Räumungsklage.

Was ich für Sie tue

Für Vermieter: Ich prüfe den Kündigungsgrund, formuliere die Kündigung rechtssicher und setze sie – wenn nötig – per Räumungsklage durch, bis zur Zwangsräumung. Für Mieter: Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist, und wehre unberechtigte Kündigungen ab.

03

Mietminderung & Mängel

Anfragen

Schimmel, Heizungsausfall, Lärm – bei Mängeln der Wohnung stehen sich zwei Fragen gegenüber: Ab wann und in welcher Höhe darf gemindert werden, und was muss der Vermieter leisten? Falsche Minderungsquoten sind für beide Seiten riskant: Mieter riskieren Zahlungsverzug und Kündigung, Vermieter verschenken berechtigte Forderungen.

Was ich für Sie tue

Ich bewerte den Mangel und die angemessene Minderungshöhe, setze Mängelbeseitigung oder Nachzahlung durch und begleite die Beweissicherung – außergerichtlich und vor Gericht.

04

Miet­erhöhung

Anfragen

Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach Modernisierung oder über Staffel- und Indexvereinbarungen folgen jeweils eigenen Regeln, Fristen und Formvorgaben. Fehler machen die Erhöhung unwirksam – und bleiben oft jahrelang unbemerkt.

Was ich für Sie tue

Für Vermieter: Ich bereite Mieterhöhungen form- und fristgerecht vor und setze sie durch, notfalls per Zustimmungsklage. Für Mieter: Ich prüfe, ob die Erhöhung berechtigt ist und ob Sie zustimmen müssen.

Ablauf

Wie wir zusammenarbeiten.

Transparent, effizient, ohne Überraschungen.

01

Erstgespräch

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich ordne die Rechtslage ein und zeige Ihnen Ihre Optionen – realistisch und ohne Beschönigung.

Ersteinschätzung kostenlos
02

Strategie & Mandat

Gemeinsam legen wir das Ziel fest: außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung. Kosten und Ablauf werden vorab besprochen.

Innerhalb 1–2 Werktage
03

Umsetzung

Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr, Fristverwaltung und – wenn nötig – die gerichtliche Vertretung. Sie werden auf dem Laufenden gehalten.

Laufend

Kostenlose Ersteinschätzung

Fragen rund um Ihr Mietverhältnis? Sprechen Sie mich an.

Ob Vertragsprüfung, Kündigung, Mangel oder Mieterhöhung – ich schätze Ihre Lage in einem kurzen Gespräch ein, unverbindlich.

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