Bahnhofstraße 38 · 66111 Saarbrücken · Mo, Di, Do: 9–12 u. 14–16:30 Uhr · Mi, Fr: 9–12 Uhr

01 — Leistungsbereich

Immobilienrecht

Kauf, Verkauf, Mängel, Rückabwicklung – beim Immobilienkauf geht es fast immer um hohe Werte und weitreichende Folgen. Ich prüfe Verträge, bevor Sie unterschreiben, und setze Ihre Rechte durch, wenn nach dem Kauf Mängel oder Streit auftreten. Für Käufer wie Verkäufer, privat wie zwischen Eheleuten.

Immobilienrecht
§ Bundesweite Vertretung
Vertretung vor Amts-, Land- und Oberlandesgericht
Käufer- und Verkäuferseite
§ Schnittstelle zum Familienrecht (Fachanwältin)
01

Immobilienkauf & -verkauf

Anfragen

Der Immobilienkauf ist für die meisten Menschen das größte Geschäft ihres Lebens – und rechtlich anspruchsvoller, als der Notartermin vermuten lässt. Der Notar beurkundet neutral, er berät keine Partei einseitig. Genau diese Lücke fülle ich: Ich prüfe den Entwurf in Ihrem Interesse, bevor Sie gebunden sind.

Was ich für Sie tue

Prüfung des Kaufvertragsentwurfs, Verhandlung einzelner Klauseln (Übergabe, Gewährleistung, Rücktrittsrechte, Fälligkeit), Absicherung von Finanzierung und Auflassungsvormerkung. Für Verkäufer: rechtssichere Gestaltung, damit spätere Ansprüche des Käufers ausgeschlossen bleiben.

02

Vertrags­prüfung

Anfragen

Ein Immobilienkaufvertrag wird selten frei verhandelt – meist liegt ein Notarentwurf vor, den man „nur noch unterschreiben“ soll. Dabei entscheiden gerade die Punkte, die nicht direkt ins Auge fallen: Wer trägt welche Kosten, wann geht das Risiko über, welche Mängel sind ausgeschlossen, was passiert bei Zahlungsverzug?

Was ich für Sie tue

Ich lese den Entwurf vor dem Notartermin, erkläre Ihnen jede kritische Klausel in verständlicher Sprache und formuliere Änderungswünsche, die der Notar einarbeitet. So gehen Sie informiert in die Beurkundung – nicht mit dem Gefühl, etwas unterschrieben zu haben, das Sie nicht ganz verstanden haben.

Hinweis

Zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung liegt bei Verbrauchern in der Regel eine gesetzliche Wartefrist von zwei Wochen. Diese Zeit ist für die anwaltliche Prüfung da – nutzen Sie sie.

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Mangelhafte Immobilie (Sachmängelhaftung)

Anfragen

Nach dem Einzug tauchen Mängel auf, von denen im Vertrag nichts stand: feuchter Keller, Schwamm im Dachstuhl, verschwiegene Baulasten. Der Standardsatz „gekauft wie gesehen“ schließt viele Ansprüche aus – aber nicht alle.

Was ich für Sie tue

Ich prüfe, ob der Gewährleistungsausschluss überhaupt greift. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln ist er unwirksam (§ 444 BGB) – dann bestehen Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung, auch Jahre nach dem Kauf. Ich sichere Beweise, prüfe, ob ein Sachverständigengutachten notwendig ist, und mache Ihre Ansprüche gegen den Verkäufer geltend.

1Mangel und Kaufunterlagen sichten, Fristen prüfen
2Beweise sichern (Gutachten sichten, Zeugen, Korrespondenz)
3Ansprüche außergerichtlich geltend machen
4Wenn nötig: gerichtlich geltend machen
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Rückabwicklung & Rücktritt

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Wenn ein Mangel so schwer wiegt, dass der Kauf keinen Sinn mehr ergibt, ist die Rückabwicklung das schärfste Schwert: Sie geben die Immobilie zurück und erhalten den Kaufpreis. Das ist rechtlich aufwendig – gerade deshalb braucht es hier eine klare anwaltliche Strategie.

Was ich für Sie tue

Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für Rücktritt oder Schadensersatz vorliegen, berechne den Rückabwicklungsanspruch (Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Verwendungen) und setze ihn durch – notfalls gerichtlich bis zur Berufungsinstanz.

Sonderkompetenz

Immobilie bei Trennung & Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht

Das gemeinsame Haus ist bei einer Trennung oft der größte Streitpunkt – und der komplexeste. Wer darf wohnen bleiben? Wie wird die Immobilie im Zugewinnausgleich bewertet? Was passiert bei gemeinsamem Eigentum, wenn einer nicht verkaufen will?

Hier greifen Immobilien- und Familienrecht ineinander – und ich decke als Fachanwältin für Familienrecht beide Seiten ab.

Was ich für Sie tue

Bewertung der Immobilie im Zugewinn, Regelung der Nutzung während der Trennung, Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen und – wenn keine Einigung möglich ist – Begleitung der Teilungsversteigerung. Zunehmend auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften, wo es keine gesetzliche Auffangregelung gibt und alles von der vertraglichen Gestaltung abhängt.

Anfragen

Ablauf

Wie wir zusammenarbeiten.

Transparent, effizient, ohne Überraschungen.

01

Erstgespräch

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich ordne die Rechtslage ein und zeige Ihnen Ihre Optionen – realistisch und ohne Beschönigung.

Ersteinschätzung kostenlos
02

Strategie & Mandat

Gemeinsam legen wir das Ziel fest: außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung. Kosten und Ablauf werden vorab besprochen.

Innerhalb 1–2 Werktage
03

Umsetzung

Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr, Fristverwaltung und – wenn nötig – die gerichtliche Vertretung. Sie werden auf dem Laufenden gehalten.

Laufend

Kostenlose Ersteinschätzung

Immobilienstreit oder Kaufvertrag zu prüfen? Sprechen Sie mich an.

Ob Kaufvertragsprüfung, versteckter Mangel oder Streit ums gemeinsame Haus – ich schätze Ihre Lage in einem kurzen Gespräch ein, unverbindlich.

+49 681 9544288-0 Zum Kontaktformular Rückruf i.d.R. binnen 24 Stunden
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